Hygiene und Sicherheitskonzept
Musikverein Fulgenstadt
für das Jahreskonzert am 03. od. 04.10.2020
Veranstaltungsort Kirchplatz Fulgenstadt

1. Grundlage

Als Vorlage dient das Musterkonzept Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V. vom 06.08.2020.

Konzertvoraussetzung

Um ein Konzert durchführen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

– Es handelt sich um keine private Veranstaltung, sondern um eine Veranstaltung des Musikvereins.

  • Es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Kulturveranstaltung.
  • Es liegt ein Hygienekonzept vor
  • Das Hygienekonzept besitzt für Veranstalter, Teilnehmer, Mitwirkende und Gäste gleichermaßen Gültigkeit.
  • Die örtliche Gemeindeverordnung und Vorgaben der Gemeindeverwaltung sowie der Ortspolizei und des Ordnungsamtes werden eingehalten.
  • Kommunikation

Das Hygienekonzept wird jeder Musikerin, jedem Musiker, die/der an den Proben oder Konzerten teilnimmt, schriftlich in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Bei Kindern und Jugendlichen gilt dies auch für die Erziehungsberechtigten.

Dieses Hygienekonzept wird zusätzlich allen Konzertverantwortlichen und Betreuern sowie Musikern der Konzerte persönlich erläutert.

Schon bei der Einladung wird in der Schwäbischen Zeitung und im Stadtjournal über die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln vor, während und nach dem Konzert informiert.

  • Verantwortung

Für die Einhaltung des Hygienekonzepts werden eine oder mehrere beauftragte Person/en schriftlich benannt. In der Sitzung vom 08. September wurden folgende Personen als Verantwortliche bestimmt:

  • Rolf Zubler (Vorsitzender)
  • Edwin Bentele (Dirigent)
  • Gerold Michelberger ( aktiver Ausschuss)

Es wird sichergestellt, dass die entsprechende Anzahl an Aufsichtspersonal (ca. 10) Personen) zur Verfügung stehen. Sämtliche Ordner werden von mindestens einem Hygieneverantwortlichen eingewiesen.

  • Eintrittskontrolle Anwesenheitsliste

Es wird versucht sämtliche Karten für das Konzert im Vorverkauf (Internet) zu verkaufen. Sämtliche Gäste sollten den Eintrittspreis auf das Konto des Musikvereins überweisen. Max pro Überweisung zwei Personen. Im Verwendungszeck muss zwingend die Adresse oder Telefonnummer angegeben werden. So kann im Vorfeld eine Liste über sämtliche Besucher erstellt werden.

Sollte es am Konzerttag noch freie Plätze geben, so werden auch bei diesen Gästen die Kontaktdaten von Verantwortlichen des Vereins festgehalten. Hier werden Vor-und Zuname, Telefonnummer oder Adresse aufgeführt. Die Dauer der Veranstaltung ist festgelegt (ca. 1,5 Stunden).

Am Konzerttag wird auf die Ausgabe von Eintrittskarten verzichtet.

Jeder Konzertbesucher hat seinen festen Platz, der ihm beim Besuch des Konzertes vom Aufsichtspersonal zugewiesen wird.

Sind die Musiker aktive Vereinsmitglieder, kann auf die Adress- und Telefonnummer verzichtet werden. Bei Aushilfen müssen diese jedoch erhoben werden. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter und unter Berücksichtigung des DSGVO für die Dauer von 4 Wochen zu sichern.

Die maximale Zuhörer-/Gästeanzahl ist auf 500 beschränkt.

Jede Musikerin / jeder Musiker ist verpflichtet, sich an das Hygienekonzept des Musikvereins zu halten sowie andere Personen kollegial an die Regeln zu erinnern.

Nur symptomfreie Personen dürfen an einem Konzert teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs­oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, feststellt, bleibt zu Hause.

Nach einem positiven Coronavirus – Test eines/einer Musizierenden oder innerhalb dessen Haushalts nimmt dieser/diese erst nach Vorlage eines negativen Corona Tests bzw. frühestens nach 14 Tagen wieder an Proben bzw. Konzerten teil.

In der aktuellen Phase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften verzichtet werden.

  • Konzerte im Außenbereich

Sofern die Möglichkeit besteht, sollten Konzerte im Außenbereich durchgeführt werden. Im Außenbereich ist das Infektionsrisiko am geringsten. Das geplante Jahreskonzert am 03. od. 04. Oktober um 15.00 Uhr findet vor dem Kirchplatz in Fulgenstadt im Freien statt. Es existiert ein Lageplan über die Aufteilung und Absperrung des Kirchplatzes.

Die Bereiche sind durch einzelne Nummern auf dem Lageplan festgehalten:

Es bestehen zwei separate Zugänge (Lageplan Nr.1 und Nr. 2) ) von der Hohentengener Straße her. Nach dem Konzert bestehen 4 Abgänge (Lageplan Nummern 1 – 4). Sämtliche Besucher werden gebeten ab der Mitte die Ausgänge 1 und 2 und die andere Hälfte der Besucher bitte Ausgänge 3+4 zu benützen um Begegnungsverkehr zu vermeiden. (Zusätzlich wird der Abgang Nr. 3 zum Besuch der Toiletten im Pfarrsaal genutzt. Der komplette Kirchplatz wird durch Absperrgitter abgeriegelt, so dass das Gelände nicht frei zugänglich ist. Somit kann der Zu- und Abgang optimal gesteuert werden. Auf der Fläche Nr. 5 befindet sich der Platz für die Zuschauer. Die Fläche Nr. 4 ist für die Konzertmusiker vorgesehen. Der Bereich für die Musiker wird durch

Absperrband deutlich vom Besucherbereich abgegrenzt.

  • Abstandsregeln

Räumliche Distanz: Die Musizierenden und Konzertbesucher sowie etwaige weitere Personen halten beim Begehen der Räume vor, während und nach dem Konzert einen körperlichen Abstand von mindestens 1,5 m ein. Außer es sind Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes.

Die Sitzplätze werden mit einem Abstand von 1,5m von Stuhlmitte zu Stuhlmitte angeordnet. Die Sitzplätze für Konzertbesucher sind nummeriert. Der Abstand der Zuhörer zum Orchester beträgt mindestens 2,5 m.

Die Sitzplätze für die Musizierenden werden so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 2m (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte) zu anderen Personen eingehalten wird. Die Stühle werden vorab positioniert.

Der Dirigent hat einen Mindestabstand von 2,5 m zum Orchester.

Nach dem Konzert werden die Gäste freundlich darauf hingewiesen, den Platz umgehend zu verlassen. Auch die Musiker bekommen klare Anweisung nicht mit den Gästen ins Gespräch zu kommen um unnötige Kontakte zu vermeiden.

  • Sanitäre Anlagen

Es wird das WC im Pfarrsaal siehe Ausgang Nr. 3 benützt. Die Konzertbesucher werden durch Beschilderung darauf hingewiesen, dass sich jeweils nur eine Person gleichzeitig im WC befinden darf. Beim Betreten des Eingangsbereiches zum WC ist zwingend ein Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Sollte ein Konzertbesucher keine Mund-/Nasenschutz dabei haben, wird vom Verein ein Einmalschutz zur Verfügung gestellt.

Vor und nach dem Konzert wird eine Desinfektion sämtlicher Türklinken und Lichtschalter im WC durchgeführt. Die sanitäre Einrichtung ist mit ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtüchern ausgestattet. Nach dem Konzert werden die sanitären Anlagen komplett gereinigt und desinfiziert.

  • Getränke und Speisen

Es werden am Konzert keine Speisen ausgegeben. Getränke gibt es nur in Flaschen. Die Getränke stehen in Reihe auf einem Tisch und werden nur beim Betreten des Konzertgeländes ausgegeben. Während des Konzertes findet keine Bewirtung statt. Es findet nur Selbstbedienung statt. Vor der Getränkeausgabe ist der Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten. Das Personal an der Getränkeausgabe trägt Mundschutz.

  1. Allgemeine Hinweise
  2. bei der Begrüßung werden die Hygieneregeln nochmals allen Besuchern vermittelt. – es wird im Vorfeld definiert, welche Personen zum Aufsichtspersonal gehören.
  3. es werden keine Eintrittskarten ausgegeben
    – es gibt keine Garderobe

Dieses Hygienekonzept gilt nur für das Jahreskonzert am 03. od. 04. Oktober 2020

Musikverein Fulgenstadt
Fulgenstadt, 16.09.2020

Rolf Zubler
Vorsitzender